Mit dem Tod eines Familienangehörigen (Erblasser) geht dessen Vermögen als ganzes auf die Erben.

Die Erben werden also Eigentümer des Vermögens, das dem Erblasser gehörte, aber auch Forderungen aus Schulden und Verpflichtungen.

Wer Erbe wird, hängt von der Entscheidung des Erblassers ab. Dieser kann entsprechende Vorbereitungen treffen, um sicherzustellen, dass der Nachlass dem zufällt, den er dafürvorgesehen hat. Das kann durch ein Testament oder eines Erbvertrages geregelt werden.

Liegt im Erbfall nichts dergleichen vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Die Informationen zum Erben und Vererben sind nur ein kleiner Ausschnitt dieses wichtigen und umfangreichen Gebietes. Sie sollten deshalb auf den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars nicht verzichten.