Kündigungen von Versicherungen, Vereinen, Verbänden

Lebensversicherung
Sie benötigen die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice, die sie mit Angabe der Bankverbindung bei der Versicherung einreichen müssen. Oft wird auch eine Bescheinigung der Todesursache verlangt.

Rentenversicherung
Hat der Verstorbene Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, muss die zuständige Rentenabrechnungsstelle vom Tod des Rentenbeziehers informiert werden. Die Weiterzahlung der bisherigen Rente als Überbrückung für die folgenden Monate kann von der Witwe oder dem Witwer innerhalb von 20 Tagen beantragt werden, die Bank- verbindung und eine Sterbeurkunde genügt. Bei der Ortsbehörde der " Arbeiter und Angestelltenversicherung" ( im Rathaus oder Ordnungsamt) Sollte möglichst bald ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen beantwortet.

Unfallversicherung
Bei vorhandener Unfallversicherung muss bei einem Unfall zur Sterbe- urkunde eine Bescheinigung über die Todesursache bzw. das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft beigefügt werden.

Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ist der Hinterbliebene noch versichert. Die Versicherungsgesellschaft muss jedoch über den Tod informiert werden, damit der Vertrag auf den Hinterbliebenen übertragen oder gekündigt werden kann.

Hausratversicherung
Der Versicherungsschutz geht zunächst in vollem Umfang auf die Erb- gemeinschaft über, der Versicherungsschutz muss neu geregelt werden.

Sterbegeld
Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkasssen kein Sterbegeld mehr. Bei einer zusätzlich abgeschlossenen Sterbegeldversicherung erhalten die Bezugsberechtigten die tarifgemäße Summe.

Vereine
Eine Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds. Es genügt eine Mitteilung an den Verein.
Bitte denken Sie auch an eine eventuelle Kündigung des Mietvertrages, des Telefons, Bankkonten und der GEZ.