Folgende Unterlagen werden vom Standesamt benötigt:

War der / die Verstorbene ledig?
eine Geburts- oder Abstammungsurkunde (gegebenenfalls mit einer Übersetzung nach ISO / R9 Norm) oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches der Eltern wenn diese nach dem 31.12.1957 in Deutschland geheiratet haben oder ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde.

War die / der Verstorbene verheiratet?
eine Heiratsurkunde ( gegebenenfalls mit einer Übersetzung nach ISO / IR9 Norm) oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches ( Eheschließung nach dem 31.12.1957 in Deutschland oder auf Antrag angelegt) Bei Eheschließung in den neuen Bundesländern werden Familien- bücher seit dem 3.10.1990 angelegt. Familienbücher erhalten Sie in dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehegatten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

War die / der Verstorbene verwitwet?
eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches mit Sterbevermerk.

War die / der Verstorbene geschieden?
eine aktuelle Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung oder eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungs- vermerk.Diese Abschrift erhalten Sie in dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann zum Zeitpunkt der Scheidung seinen Haupt- wohnsitz hatte. Bei Scheidungen ab dem 1.7.1998 im Standesamt des letzten gemeinsamen Hauptwohnsitzes. Ein Scheidungsurteil mit Rechtskraft (gegebenenfalls mit Übersetzung benötigen wir) wenn Sie keine aktuelle Heirats- urkunden vorlegen können, da die Ehe z.b. im Ausland geschlossen wurde. Dann benötigen wir zusätzlich eine Heirats- urkunde gegebenenfall mit Übersetzung.

War die/der Verstorbene Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in?
Registrierschein, Vertriebenenausweis, Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde, außerdem Urkunden über die Namens- änderung und Nachweis über eine eventuelle Namenserklärung nach § 94 BVFG

War die/der Verstorbene ausländischer Staatsangehörige/r?
Zusätzlich zu bereits genannten Unterlagen den Pass der/des Verstorbenen und des Ehepartners.

Führt die/der Verstorbene einen akademischen Grad?
Ein Nachweis darüber im Original. Falls der akademische Grad nicht eingetragen werden soll, teilen Sie das bitte mit.