Erbfolge

Die Erbfolge ist in bestimmte Ordnungen eingeteilt:

1.Ordnung: Ehegatte, Kinder, Enkel und deren Nachkommen
2.Ordnung: Eltern und Geschwister
3.Ordnung: Cousine und Cousin, Onkel, Tante, Großeltern

Der Erbteil des überlebenden Ehepartners richtet sich nach zwei Voraussetzungen:
  • nach der Art des Güterstandes
  • welche Verwandten neben ihm ein gesetzliches Erbrecht gelten machen könnten
Niemand hat Anspruch darauf, als Erbe eingesetzt zu werden. Daher ist kein Erblasser verpflichtet nächste Angehörige oder den Ehegatten als Erben zu berücksichtigen.

Sollte er also aus persönlichen Gründen jemanden ausdrücklich vom Erbe ausschließen oder ihn einfach nicht berücksichtigen, so kann das ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Der Ausschluss der Erbfolge kann nur durch ein Testament, nicht aber durch mündliche Erklärung erfolgen.