|
|
|
Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden
kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die zurückbleibende Asche wird in eine Aschenkapsel gefüllt, die
wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt und dann bestattet wird.
Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung gleichgesetzt es werden
aber auf einigen kirchlichen Friedhöfen keine Urnen zur Bestattung
erlaubt. Als Beisetzungsstätten kommen Urnengräber, Wahlgräber und
anonyme Grabfelder in Frage.
Bei der Feuerbestattung ist es allerdings erforderlich, daß eine persönlich geschriebenen Willenserklärung des
Verstorbenen vorliegt. Ehepartner, Kinder oder Verwandte 1. Grades
können dies bei einem plötzlichen Tod jedoch nachträglich anordnen.
|
|